- den Erwerb von Grundkompetenzen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) zu unterstützen,
- den Erwerb von Kompetenzen, welche die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen zu fördern,
- die Einführung neuer Weiterbildungsmethoden wie E-Learning und Blended Learning voranzutreiben,
- werbe- und informationsbezogenen Projekten für die Weiterbildung und den Erwerb beruflicher Kompetenzen einen Anstoss zu geben,
- Projekte in Sachen Innovation und Projektkoordination zu unterstützen.
Der KWBF finanziert hingegen keine Anerkennung von Attesten wie Diplomen, Fachausweisen, CAS, DAS oder MAS. Auch können keine Infrastrukturkosten übernommen werden und der Fonds ist rein subsidiär.
Ein Antrag muss durch einen nicht-gewinnorientierten Dienstleister oder eine öffentliche Einrichtung erfolgen. Aus diesem Grund sind individuelle Anträge nicht möglich.